Schwarzsurfen straffrei

von leverkusener-anwalt.de
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Die 5. Kammer des Landgerichts Wuppertal hat entschieden, dass das "Schwarzsurfen" straffrei ist. Beim sogenannten Schwarzsurfen bedient man sich eines unverschlüsselten WLAN Netzwerkes und gelangt über dieses ins Internet ohne, dafür etwas zahlen zu müssen. Keine Anwendung findet das Telekommunikationsgesetz, da der Schwarzsurfer ja keine vertraulichen Mitteilungen zwischen anderen Telekommunikationspartner abhört. Auch läuft das BDSG ins Leere da ja keine personenbezogenen Daten gestohlen werden. Auch das StGB kommt nicht in Frage, da ein Computerbetrug bzw. das Erschleichen von Leistungen nicht vorliegt. (LG Wuppertal 25 Qs 177/10)

Sollten Sie wegen "Schwarzsurfens" abgemahnt worden sein oder Opfer einer Abofalle im Internet sein, dann finden Sie kompetenten Rechtsbeistand aus Leverkusen beim lokalen Anwaltsverzeichnis Leverkusener-Anwalt.de.

11/2010
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